Donnerstag, 24. Januar 2008

Erwerb aus Zwangsversteigerung

Ein paar Tipps aus der Praxis beim Erwerb von Immobilien aus der Zwangsversteigerung:

1. Besichtigung
Seien sie vorsichtig, wenn keine Besichtigung möglich ist.
Die vorhandenen Gutachten geben nicht unbedingt den aktuellen Zustand wider. Sollten Restarbeiten ausstehen, weshalb ein günstiger Kurs aufgerufen wird, ist das akzeptabel - solange sie oder ein Vertrauter die Wohnung, das Haus in Augenschein nehmen kann.

2. Partner
Stellen Sie möglichst vor dem Termin fest, welche weiteren Partner für Bewirtschaftung notwendig sind. Immobilien mit einem Malus, der in s.o. Restarbeiten oder in der nicht bestehenden Vermietung besteht, können durch sofortiges Handeln, nachdem Sie Eigentümer sind, zum "Schnäppchen" werden.

3. Setzen Sie sich einen Preis
Gehen Sie nicht mit der Absicht, "möglichst günstig" zu erwerben. Sollte tatsächlich unterhalb Ihrer Vorstellung ersteigert werden, umso besser aber Pokern ha schon manchem zum Nicht-Erfolg führen. Ich habe bei Grundstückauktionen bemerkt, daß die "Ersteigerungs-Niederlage" zu unüberlegten Handlungen und zum eigentlich nicht gewollten Ersteigern einer anderen Immobilie führt. ;-)

4. Versuchen Sie vorher zu erwerben
Klären Sie vorher ab, ob der Eigentümer bzw. der Verwerter auch freihändig verkauft. Insbesondere ein eingeschalteter Immobilienmakler kann bei einem Gläubiger einen günstigen Preis herausholen - lieber günstig erworben als teuer (oder gar nicht !) ersteigert.

Merke:
Noch immer kann via Ersteigerung ein Immobilien- Vermögen gemacht werden. Handeln Sie und handeln Sie besonnen - ggfs. unter Einbeziehung eines erfahrenen Ratgebers !

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